Der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegte Referentenentwurf zur Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) wird vom Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) begrüßt.

Der Referentenentwurf sieht beispielsweise vor, dass ein Wohnungseigentümer künftig grundsätzlich einen Anspruch darauf hat, dass ihm auf seine Kosten der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, der batteriefreie Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes gestattet werden. Ein solcher Anspruch soll auch jedem Mieter zustehen.

Die Beschlussfassung für bauliche Veränderungen der Wohnanlage soll insbesondere für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen, vereinfacht werden.

Der Entwurf sieht außerdem eine Erweiterung der Rechte von Wohnungseigentümern vor. Das Recht auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen soll im Gesetz festgeschrieben und ein jährlicher Vermögensbericht des Verwalters, der über die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft Auskunft gibt, eingeführt werden.