Mitglieder einer Wohngemeinschaft, die gemeinsam eine Wohnung angemietet haben, bilden eine "Innen GbR", soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Ein Anspruch eines Mitbewohners  zw. einer Mitbewohnerin auf Zustimmung zur Kündigung besteht, wenn sich das Festhalten am Mietvertrag durch eine:n der Mieter:innen im Einzelfall als treuwidrig darstellt. Dies wird insbesondere dann anzunehmen sein, wenn sich ein:e Mitbewohner:in dauerhaft einer einvernehmlichen Lösung verweigert und die Kündigung auch für die Zukunft kategorisch ausschließt.

LG Frankfur a.M., Beschluss v. 7. Dezember 2020, Az. 2/11 T 117/20