Die für den Fall des Todes eines Gesellschafters einer zweigliedrigen, vermögensverwaltenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts vereinbarte Anwachsung seines Geschäftsanteils beim überlebenden Gesellschafter unter Ausschluss eines Abfindungsanspruchs kann eine Schenkung im Sinne von § 2325 Abs. 1 BGB sein.

Bundesgerichtshof, Urteil v. 3. Juni 2020, Az. IV ZR 16/19