Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) verabschiedet.

Die Richtlinie (EU) 2017/828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 bezweckt eine Verbesserung der Mitwirkung der Aktionäre bei börsennotierten Gesellschaften und eine Erleichterung der grenzüberschreitenden Information und Ausübung von Aktionärsrechten. Sie enthält Regelungen zu Mitspracherechten der Aktionäre bei der Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand ("say-on-pay") und bei Geschäften mit der Gesellschaft nahestehenden Unternehmen und Personen ("related-party-transactions"), zur besseren Identifikation und Information von Aktionären ("know-your-shareholder") sowie zur Verbesserung der Transparenz bei institutionellen Anlegern, Vermögensverwaltern und Stimmrechtsberatern.