Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs kann die Vergabe von Rettungsdienstleistungen an anerkannte Hilfsorganisationen auch ohne europaweite Ausschreibung erfolgen.
EuGH, Urteil v. 21. März 2019, Az. C-465/17
Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs kann die Vergabe von Rettungsdienstleistungen an anerkannte Hilfsorganisationen auch ohne europaweite Ausschreibung erfolgen.
EuGH, Urteil v. 21. März 2019, Az. C-465/17