Der Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) soll die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden im Bauplanungsrecht stärken.

Änderungen des Baugesetzbuches sind geplant, u.a. die Einführung eines neuen Bebauungsplantyps für den Wohnungsbau, die Erweitererung der Befreiungsmöglichkeiten, Erleichterungen für das Bauen im Innen- und Außenbereich und die Schaffung einer Grundlage für Konzepte der Innenentwicklung, insbesondere zur leichteren Anwendung von Baugeboten und die Erweiterung der Vorkaufsrechte der Gemeinden.

Geplant ist zudem die neue Baugebietskategorie "Dörfliches Wohngebiet" in der Baunutzungsverordnung. Die Obergrenzen, die bisher für Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzng galten, sollen als Orientierungswerte ausgestaltet werden, um mehr Flexibilität bei der Ausweisung, insbesondere von Flächen für den Wohnungsbau im Hinblick auf die Bebauungsdichte, zu erreichen.

Den Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat finden Sie hier.