Das Arbeitsgericht Mainz hat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass ein 62-jähriger Lehrer trotz seines Alters zum Präsenzunterricht während der Corona-Pandemie verpflichtet werden kann. Den Schulen käme insofern ein Ermessensspielraum zu, wie sie den Gefahren der Pandemie begegnen wollen. Im konkreten Fall käme hinzu, dass der Lehrer Einzelunterricht erteile und hinreichend Abstand gewahrt werden könne.

ArbG Mainz, Beschluss v. 8. Juni 2020, 4 Ga 10/20