Eilantrag gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Verlegung des bestehenden Fernbahnhofs Hamburg-Altona erfolgreich

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht entschied am 15. August 2018 (Az. 1 Es 1/18.P), dass die Arbeiten zur Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses nicht fortgeführt werden dürfen.

Der bisher für den Fern- und Regionalverkehr genutzte Kopfbahnhof Hamburg-Altona soll durch einen im Bereich der jetzigen S-Bahn-Station Diebsteich neu zu errichtenden Durchgangsbahnhof ersetzt werden. Gegen den hierzu ergangenen Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes stellte eine Umweltvereinigung einen Eilantrag. Das OVG Hamburg hat dem Eilantrag stattgegeben.

Zur Begründung führt das OVG Hamburg aus, der Planfeststellungsbeschluss leide an einer unzureichenden Problembewältigung hinsichtlich der mit der Verlegung des Bahnhofs entfallenden Verladeeinrichtung für Autoreisezüge im bisher genutzten Kopfbahnhof Hamburg-Altona.

Ein gleichwertiger Ersatz sei im Planfeststellungsbeschluss nicht vorgesehen. Ein rechtzeitiger Ersatz sei weder zeitlich noch inhaltlich sichergestellt. Angesichts dieses Mangels der Planung bedurfte eine Reihe weiterer im Verfahren angesprochener Fragen zur Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses nach Auffassung des OVG Hamburg keiner abschließenden Beurteilung im Eilverfahren. Sie bleiben einer vertieften Prüfung im Hauptsacheverfahren vorbehalten.

Quelle: Pressemitteilung des OVG Hamburg v. 22.08.2018