Die Nutzung der Etagen 6-16 des Bredero-Hochhauses im Stadtzentrum von Hannover ist auch zum Zwecke des Hotelbetriebs zulässig.

Dies entschied das Amtsgericht Hannover in einem Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Die Teilungserklärung sieht ein "Geschäftshaus mit Wohnungen und einem Parkhaus" vor.

Demnach soll ein Teil gewerblich und ein anderer Teil zu Wohnzwecken genutzt werden. Eine Festlegung wie die Geschäftsräume genutzt werden dürfen, enthalte die Teilungserklärung nicht.

Mögliche Lärmbelästigungen durch die An- und Abreise von Gästen, Rollkoffer und Rückkehrer in den späten Abendstunden führen nicht automatisch zu einem generellen Unterlassungsanspruch betreffend den Hotelbetrieb. Betroffene Eigentümer dürften lediglich einen Anspruch auf Unterlassung der konkreten beeinträchtigenden Handlungen gegen die Eigentümer der betroffenen Teileigentumseinheit haben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Pressemittelung des AG Hannover vom 27. Juli 2020, Az. 481 C 7675/19