Geht dem öffentlichen Arbeitgeber die Bewerbung einer fachlich nicht offensichtlich ungeeigneten schwerbehinderten oder dieser gleichgestellten Person zu, muss er diese (nach § 82 Satz 2 SGB IX in der bis zum 29. Dezember 2016 geltenden Fassung) zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Das gilt auch bei einer (ausschließlich) internen Stellenausschreibung.

BAG, Urteil vom 25.06.2020 - 8 AZR 75/19