Der Sicherheits- und Gesundheitsschutz für Bauarbeiter soll auch dann gelten, wenn diese als selbständige Unternehmer auftreten.

Der Bundesrat hat am 9. Oktober 2020 der Bundesregierung einen entsprechenden Verordnungsentwurf zugeleitet.

Sogenannte Unternehmer ohne Beschäftigte sollen künftig auch in den Genuss des Arbeitsschutzes kommen. Bislang galten die Regelungen des Arbeitsschutzes nur für Selbständige, wenn auf einer Baustelle anwesende Beschäftigte anderer Arbeitgeber gefährdet waren.

Der Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) wurde vom Bundesrat in seiner 994. Sitzung am 9. Oktober 2020 beschlossen.