Dass die Steuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims durch den überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner rückwirkend entfällt, wenn der Erwerber das Eigentum an dem Familienheim innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb auf einen Dritten überträgt, entschied der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 11. Juli 2019, Az. II R 38/16.

Er entschied zudem, dass dies auch dann gilt, wenn der Erwerber die Selbstnutzung zu Wohnzwecken aufgrund eines lebenslangen Nießbrauchs fortsetzt.