Wahlanfechtung des Arbeitgebers erfolglos

Das Arbeitsgericht Neumünster hat entschieden, dass ein Filialleiter in den Betriebsrat gewählt werden kann und nicht zwingend ein leitender Angestellter ist. Eine aus diesem Grund vom Arbeitgeber angestrengte Anfechtung der Betriebsratswahl blieb erfolglos.

ArbG Neumünster, Beschluss v. 27.  Juni 2018, Az. 3 BV 3a/18