Die Gesellschafterlistenverordnung (GesLV) ist zum 1. Juli 2018 in Kraft getreten.

Die Verordnung zielt auf eine Vereinheitlichung von GmbH-Gesellschafterlisten in inhaltlicher und struktureller Form ab und macht Vorgaben zur Nummerierung von Geschäftsanteilen, zur Führung einer Veränderungsspalte, zum Wegfallen von Altangaben bei Vergabe neuer Nummern in der Gesellschafterliste sowie zu den Prozentangaben nach § 40 Abs. 1 S. 1 GmbHG.

Die Vorgaben der GesLV gelten auch für vor dem 1. Juli 2018 gegründete Gesellschaften, sie sind allerdings nach § 5 GesLV erst zu beachten, wenn aufgrund einer Veränderung nach § 40 Abs. 1 S. 1 GmbHG eine (neue) Gesellschafterliste einzureichen ist.