Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte Geldbußen in Höhe von insgesamt 6.000 Euro gegen eine Frau, die ohne Genehmigung ihre Wohnung über die Plattform "Airbnb" als Ferienwohnung vermietet hatte.

Der Geldbuße lagen vier Fälle zugrunde, in denen die Betroffene ihre in Frankfurt am Main gelegene Wohnung über Airbnb jeweils über mehrere Tage an Feriengäste zu einem Preis von 125 bis 150 Euro pro Nacht vermietet hatte. Über die erforderlichen Genehmigungen verfügte sie nicht. Ihre zuvor mehrfach gestellten Anträge auf Erteilung einer Genehmigung hatte die Stadt Frankfurt am Main zurückgewiesen.

Das Gericht beurteilte die Vermietung an Feriengäste als einen Verstoß gegen die auf der Grundlage des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes von der Stadt Frankfurt am Main erlassene Ferienwohnungssatzung. Gemäß dieser Satzung können Bußgelder bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Bei der Bemessung der Höhe der Geldbußen sei unter anderem zu berücksichtigen, dass die Bußgelder die durch die unrechtmäßige Vermietung erlangten Mieteinnahmen übersteigen.

OLG Frankfurt, Beschluss v. 2. August 2019, Az. 2 Ss-OWi 438/19