Nachträgliche Anschaffungskosten auf GmbH-Beteiligung

Eine Einzahlung in die Kapitalrücklage der Gesellschaft, die ein Gesellschafter leistet, um seine Inanspruchnahme als Bürge für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu vermeiden, führt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs zu nachträglichen Anschaffungskosten auf seine Beteiligung (BFH, Urteil v. 20. Juli 2018, Az. IX R 5/15).