Zwölf große Verkehrsinfrastrukturprojekte können künftig per Gesetz statt durch behördlichen Verwaltungsakt genehmigt werden. Der Deutsche Bundesrat hat am 14. Februar 2020 den Bundestagsbeschluss gebilligt.

Der Deutsche Bundestag hatte am 31. Januar 2020 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz - MgvG) angenommen.

Sieben Schienenbau- und fünf Wasserstraßenbauprojekte, u.a. der Ausbau der Bahnstrecken von Magdeburg nach Halle, Leipzig nach Chemnitz und Hannover nach Bielefeld sowie die Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals und Fahrrinnenanpassungen der Außenweser und des Mittelrheins können damit schneller realisiert werden.

Der Bundestagsbeschluss enthält die Grundlage für spätere sog. Maßnahmengesetze, die dann an die Stelle von behördlichen Planfeststellungsbeschlüssen treten können. Erfolgt die Zulassung durch Gesetz statt durch behördlichen Planfeststellungsbeschluss, ist der verwaltungsgerichtliche Rechtsweg ausgeschlossen.

Über die Bundesregierung wird das Gesetz nun dem Bundespräsidenten zugeleitet.

Quelle: juris-Redaktion