Der Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn wurde am 14. Februar 2020 vom Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossen.

Die sog. Mietpreisbremse hat dort, wo sie durch Erlass einer Rechtsverordnung der jeweiligen Landesregierung zur Anwendung kommt, den Mietenanstieg verlangsamt. Den Ländern soll es daher für weitere fünf Jahre ermöglicht werden, ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2025 sollen alle Rechtsverordnungen außer Kraft treten.

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz v. 14. Februar 2020