Wie das Finanzministerium Baden-Württemberg in seiner Pressemitteilung vom 14. April 2021 mitteilte, hat der Gesetzentwurf zur Eindämmung von Share Deals eine wichtige Hürde genommen.

Mit der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat könnte das Gesetz zum 1. Juli 2021 in Kraft treten.

Kern der geplanten Regelungen ist, dass bei einem indirekten Erwerb von Grundstücken über eine Beteiligung an einer grundstückshaltenden Gesellschaft nur dann keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss, wenn weniger als 90 Prozent der Beteiligung an der Gesellschaft erworben werden. Zusätzliche Bedingung ist, dass mindestens zehn Jahre keine weiteren Anteile dazu erworben werden.