Die Haftung für ein erhöhtes Parkentgelt kann der Halter eines auf einem Privatparkplatz falsch abgestellten Fahrzeugs nicht allein durch die Behauptung vermeiden, nicht selbst gefahren zu sein. Vielmehr muss er angeben, wer gefahren sein könnte.

Bundesgerichtshof, Urteil v. 18. Dezember 2019, Az. XII ZR 13/19