Dies hat das Oberlandesgericht München mit kurz vor Weihnachten mitgeteiltem Beschluss vom 14. August 2019 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren, in dem es um den Aufdruck dieses Satzes auf T-Shirts ging, entschieden.

Die Erben des als Loriot berühmt gewordenen, 2011 gestorbenen Vicco von Bülow wollten einem Hersteller von T-Shirts verbieten lassen, das Zitat aus dem Sketch "Weihnachten bei Hoppenstedts", der am 7. Dezember 1978 in der ARD erstausgestrahlt und auch in das 1981 im Diogenes Verlag erschienene Buch "Loriots dramatische Werke" aufgenommen wurde, auf T-Shirts zu drucken.

OLG München, Beschluss v. 14. August 2019, Az. 6 W 927/19