Verlängerung der Haltefristen von derzeit 5 auf 10 Jahre, Absenken der für das Auslösen der Grunderwerbsteuer relevanten Beteiligungshöhe von 95 auf 90% der Anteile

Laut Pressemitteilung des hessischen Finanzministeriums haben sich die Länderfinanzminister in Berlin darauf geeinigt, die Hürden für Share Deals bei Immobilientransaktionen zu erhöhen.

Wie bei Personengesellschaften soll künftig auch bei Kapitalgesellschaften der Verkäufer "in nennenswertem Umfang beteiligt bleiben" müssen.