Nach Auffassung des Amtsgerichts Frankfurt am Main darf ein Mietvertrag über Wohnraum wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Rauschgift gekündigt werden.

Hintergrund waren polizeiliche Durchsuchungen und eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Drogenhandels gegen Bewohner in der sogenannten "Platensiedlung" in Frankfurt am Main, die die Wohnungsgesellschaft zum Anlass nahm, die betroffenen Mietverhältnisse außerordentlich fristlos zu kündigen.

AG Frankfurt a.M., Urteile v. 6. Februar 2019, Az. 33 C 2815/18 (51) und 8. Februar 2019, Az. 33 C 2802/18 (50)