Das Verwaltungsgericht Bremen hat mit Urteil vom 7. Februar 2019 die Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses zur Errichtung des Offshore-Terminals Bremerhaven (OTB) festgestellt.

VG Bremen, Urteil v. 7. Februar 2019, Az. 5 K 2621/15

Das Gericht hat materielle Rechtsverstöße festgestellt, die in einem ergänzenden Verfahren behoben werden können.