Das OLG Koblenz hat entschieden, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz (MDK) den Anstellungsvertrag seines langjährigen Geschäftsführers mit außerordentlicher fristloser Kündigung vom 16.10.2013 wirksam beendet hat.
Nachdem 2013 anonyme Vorwürfe gegen den Geschäftsführer erhoben wurden, die nach einer Sonderprüfung zu seiner außerordentlichen fristlosen Kündigung führten, gab das Landgericht Mainz der hiergegen erhobenen Klage des Geschäftsführers 2016 im Wesentlichen statt. Das OLG Koblenz hat nun hiergegen entschieden; der Anstellungsvertrag durch außerordentliche fristlose Kündigung wurde 2013 wirksam beendet.
OLG Koblenz, Pressemitteilung v. 8. Juli 2020