Mit Urteil vom 12. Februar 2019 hat das Oberlandesgericht München entschieden, dass das Baukonsortium, das im Rahmen eines "Autobahn ÖPP-Modells" (öffentlich-private Partnerschaft) den Ausbau und Betrieb eines Teilstücks der Autobahn A 8 zwischen Augsburg und Ulm übernommen hat, vom Bund keine zusätzliche Vergütung für Mehrkosten in Höhe von 34 Millionen Euro verlangen kann.

OLG München, Urteil v. 12. Februar 2019, Az. 9 U 728/18

Nach Auffassung des Gerichts hat die Klägerin aufgrund der umfassenden und wirksam vereinbarten Vertragspflichten keine zusätzlichen Leistungen über das Vereinbarte hinaus erbracht, so dass keine vertraglichen oder gesetzlichen Mehrvergütungsansprüche bestehen.

Die Forderung wegen außergewöhnlicher Witterung habe die Klägerin nicht ausreichend dargelegt.

Sämtliche Verzögerungsfolgen seien durch die Ergänzungsvereinbarung abschließend abgedeckt.