Die geplante Erweiterung der Hausbrauerei Schlüssel in der Düsseldorfer Altstadt ist von den Nachbarn hinzunehmen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage einer Nachbarin gegen einen entsprechenden Bauvorbescheid ab. Der geplante straßenseitige Neubau für einen offenen Gastraum und der im rückwärtigen Bereich geplante elf Meter hohe Anbau, in dem sechs Brautanks aufgestellt werden sollen, verletzten nachbarliche Belange nicht. In einem sogenannten Kerngebiet sei das Vorhaben zulässig. Es stelle sich gegenüber der Klägerin auch nicht als rücksichtslos dar.

VG Düsseldorf, Urteil v. 2. Dezember 2019, Az. 4 K 390/18