Am 31. Juli 2019 sind neue EU-Regeln für transparente Arbeitsbedingungen in Kraft getreten. Arbeitnehmer in neuen Arbeitsformen wie z.B. „Nullstundenverträgen“, Gelegenheitsarbeit, Hausarbeit, Arbeit auf der Grundlage von Gutscheinen oder Arbeit über Plattformen sollen geschützt und gestärkt werden. Sie erhalten von Anfang an wichtige Informationen über ihre Arbeitsbedingungen. Dazu gehören u.a. eine Höchstdauer für die Probezeit zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses, eine Mindestplanbarkeit der Arbeit mit angemessenem Vorlauf für Arbeitnehmer, deren Arbeitszeitplan unvorhersehbar ist (z.B. Arbeit auf Abruf), Vorschriften zur Verhinderung von Missbrauch für Null-Stunden-Verträge und der Anspruch auf kostenlose obligatorische Fortbildung im Falle der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Bereitstellung einer Fortbildung.

Europäische Kommission, Nachrichten vom 31. Juli 2019

Richtlinie (EU) 2019/1152