Das Bundeskabinett hat den Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) am 16. September 2020 beschlossen.

Nach der neuen Honorarordnung können die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen künftig immer frei vereinbart werden. Die Grundsätze und Maßstäbe der HOAI können von den Vertragsparteien zur Honorarermittlung herangezogen werden und eine Richtschnur bilden. Die in der HOAI enthaltenen Honorarspannen stehen als unverbindliche Orientierungswerte zur Verfügung. Falls keine wirksame Honorarvereinbarung geschlossen wurde, gilt der sog. Basishonorarsatz als vereinbart. Dessen Höhe entspricht dem bisherigen Mindestsatz.

Jetzt muss nur noch der Bundesrat der Verordnung zustimmen.

Pressemitteilung des BMWI v. 16. September 2020