Ohne dass sich eine Vertragspartei darauf beruft, kann das Gericht feststellen, dass eine zur Nichtigkeit des Werkvertrages führende Schwarzgeldabrede getroffen worden ist.
Aus der Auswertung der Kommunikation der Parteien - hier: per WhatsApp - kann sich eine (stillschweigend) zustande gekommene Schwarzgeldvereinbarung ergeben.
OLG Düsseldorf, Urteil v. 21. Januar 2020, Az. I-21 U 34/19