Ab Januar 2020 ist der Einbau eines intelligenten Strommesssystems, sog. Smart Meter, für private Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von 6.000 bis 10.000 Kilowattstunden verpflichtend. Bei einem jährlichen Stromverbrauch unter 6.000 Kilowattstunden besteht keine Einbaupflicht. Jedoch müssen die analogen Stromzähler bis zum Jahr 2032 nach und nach gegen digitale Stromzähler ausgetauscht sein. Danach werden die intelligenten Stromzähler (Smart Meter) für alle Stromkunden Pflicht.