Für die Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs bleiben Zeiten eines unbezahlten Sonderurlaubs unberücksichtigt.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. März 2019, Az. 9 AZR 315/17
Für die Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs bleiben Zeiten eines unbezahlten Sonderurlaubs unberücksichtigt.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. März 2019, Az. 9 AZR 315/17