Ein Sturz beim Skifahren auf einer mehrtägigen, vom Arbeitgeber organisierten Reise kann ein Arbeitsunfall sein. In dem konkreten Fall wertete das Gericht die mehrtägige Reise und das hiervon umfasste Skifahren als versicherte betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung, durch die die betrieblichen Zwecke (Förderung des Gemeinschaftsgedankens und Stärkung des Wir-Gefühls innerhalb der Belegschaft) erreicht werden könnten.

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 28.05.2020, L 10 U 289/18