OVG Münster: B-Plan "Hafencenter" unwirksam

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass der Bebauungsplan, mit dem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das sog. "Hafencenter" in Münster geschaffen werden sollen, unwirksam ist [Pressemitteilung des OVG Münster v. 12.04.2018].

Das geplante "Hafencenter" soll auf einem ca. 3 ha großen Bereich zwischen Hafenweg und Hansaring einen Verbrauchermarkt mit 3000 m² Verkaufsfläche und ergänzenden Nutzungen (Einzelhandel, Dienstleistung, Wohnen) sowie eine Tiefgarage umfassen.

Ein benachbarter Wohnungseigentümer reichte gegen den für dieses Projekt durch den Rat der Stadt Münster im Dezember 2015 beschlossenen vorhabenbezogenen Bebauungsplan unter Berufung auf unzumutbare Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm einen Normenkontrollantrag ein.

Das Gericht gab dem Normenkontrollantrag statt.

Gegen die der Investorin im Oktober 2017 erteilte Baugenehmigung läuft ein Klageverfahren beim Verwaltungsgericht Münster.