Bei dem Verkauf des "OLBO-Geländes" in Solingen hat die ehemalige Eigentümerin es versäumt, einen abgeschlossenen Mietvertrag über einen noch zu errichtenden Lebensmittelmarkt auf die Käuferin zu übertragen. Sie hatte sich in dem Mietvertrag verpflichtet, den Vertrag im Veräußerungsfall auf den Erwerber zu übertragen. Sie ist EDEKA deshalb zum Schadensersatz verpflichtet.

LG Wuppertal, Urteil v. 29. August 2019, Az. 12 O 62/18

Pressemitteilung des Landgerichts Wuppertal Nr. 20/2019 vom 29. August 2019