Die betriebliche Nutzungsdauer eines nicht motorisierten, fest verankerten Hausbootes, das zum Wohnen genutzt wird, beträgt nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf 30 Jahre. Die Wohnräume ruhen auf Pontons, deren betriebliche Nutzungsdauer in der AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig "Hochsee-, Küsten- und Binnenschifffahrt" mit 30 Jahren angegeben werden.

Das Gericht ordnete die Einkünfte, die durch die Vermietung eines fest verankerten Hausbootes an Feriengäste erzielt werden, als Vermietungseinkünfte ein. Der Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung werde in diesem Fall nicht verlassen. Die Vermietung habe ohne Beschäftigung zusätzlichen Personals nebenbei organisiert werden können, das Geschäft sei n icht auf einen täglichen Gästewechsel ausgerichtet gewesen und das Einchecken habe nicht persönlich verfolgen müssen.

FG Düsseldorf, Urteil v. 25. März 2021, Az. 11 K 3321/17 F