Die Nutzungsuntersagungen für an der Eckernförder Hafenspitze liegende Ferienwohnungen sind nach den Beschlüssen des Baurechtssenats des Schleswig Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 16. September 2020, Az. 1 MR 12/20, 1 MR 13/20, vorläufig nicht durchsetzbar.

Die Ferienwohnungen dürfen daher bis zur endgültigen Klärung weiter an Feriengäste vermietet werden.

Formal sei die seit der Fertigstellung der Wohnungen praktizierte Ferienwohnnutzung nicht genehmigt. Sie sei jedoch genehmigungsfähig, weil die Wohnungen nach dem derzeit noch geltenden Bebauungsplan in einem Mischgebiet liegen, in dem "nicht wesentlich störende sonstige Gewerbebetriebe" zugelassen seien. Hierzu zähle auch die entgeltlliche Zurverfügungstellung einer Wohnung als Ferienwohnung. Es sei deshalb ermessensfehlerhaft, die Nutzung zu untersagen statt eine beantragte Nutzungsänderung zu genehmigen.

Die vorliegenden Verfahren hat die Stadt Eckernförde als "Musterverfahren" für das Stadtquartier "Jungfernstieg Nord - Hafenspitze" geführt. Mehr als 30 Wohnungseigentümer hatten eine Nutzungsuntersagung erhalten.

Der Beschwerde dreier Wohnungseigentümer wurde mit den Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichts gegen erstinstanzliche Beschlüsse des Verwaltungsgerichts stattgegeben. Sie sind unanfechtbar.

Pressemitteilng des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts v. 18. September 2020