JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien:

"Im Hamburger Markt behauptet sich die kleine Kanzlei innerhalb ihres breiten Beratungsspektrums v.a. im Gesellschaftsrecht erfolgreich. Ihrer überwiegend mittelständ. Klientel stand sie dabei zuletzt besonders oft bei Umstrukturierungen zur Seite."

"Die Tätigkeit für einige Start-ups nimmt kontinuierlich zu (...)."

"Das Team überzeuge 'mit Qualität, extremem Engagement und einer guten Ansprache auch Dritten gegenüber' lobt ein Mandant."

"Ohne jede Einschränkung empfehlenswert, lobt ein Mandant im Vertrags-, Gesellschafts-, Immobilien- u. Öffentl. Recht."

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Wer wir sind

Riverside Rechtsanwälte:
Unsere Welt dreht sich um Sie.

Riverside – das ist eine Kanzlei aus langjährig erfahrenen und spezialisierten Anwälten
mit Sitz in der Hamburger Innenstadt, die Sie in allen Fragen des Wirtschaftsrechts mit hoher Expertise beraten. Vor allem sehen wir uns als Ihre proaktiven und vorausdenkenden Partner, die mit klarem, lösungsorientierten Fokus und höchstem persönlichen Einsatz sowohl Ihre als auch die Interessen Ihres Unternehmens vertreten. Für uns sind Sie nicht nur ein "Mandant" – unser ganzes Handeln dreht sich um Sie. Wir machen Ihre Vorstellungen und Ziele zu unseren. Oder kurz: All about you. Wir lösen Ihr Problem. Mit unserer Beauftragung haben Sie mehr Zeit für sich, Ihre Familie, Freunde. Lebenszeit für schöne Momente.

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Karriere

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Internetauftritt mit reihenförmig angeordneten, sternenähnlichen Symbolen zwischen dem Namen des Hotels und dem Familiennamen nicht zulässig, wenn das Hotel nicht über eine aktuelle und gültige Hotelklassifizierung verfügt

OLG Celle, Urteil v. 6. August 2018, Az. 13 U 106/17

Der Hotelbetreiber warb mit der fett gedruckten Zeile "G.-Hotel H. ӿӿӿ Familie Sch.". Über eine aktuelle und gültige Hotelklassifizierung des Deutschen Hotel und Gaststättenverbandes (DEHOGA) verfügte der Hotelbetreiber nicht.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Celle stellt die Verwendung der drei sternenähnlichen Zeichen in der beanstandeten Art der Darstellung eine irreführende Werbung dar.

Zur Begründung führte das Oberlandesgericht Celle aus, die angesprochenen Verkehrskreise - die durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher - verstünden die drei reihenförmig angeordneten, sternenähnlichen Symbole dahingehend, dass sich dahinter eine "offizielle" Klassifizierung, d.h. Einordnung des Hotels in eine bestimmte Komfort- und Qualitätskategorie, verberge.

Dass es sich bei dem Hotel tatsächlich um ein Hotel dieser Komfortklasse handele und es die drei Sterne - wie später auch geschehen - auf entsprechenden Antrag auch erhalten würde, stehe der Irreführung nicht entgegen.