JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien:

"Im Hamburger Markt behauptet sich die kleine Kanzlei innerhalb ihres breiten Beratungsspektrums v.a. im Gesellschaftsrecht erfolgreich. Ihrer überwiegend mittelständ. Klientel stand sie dabei zuletzt besonders oft bei Umstrukturierungen zur Seite."

"Die Tätigkeit für einige Start-ups nimmt kontinuierlich zu (...)."

"Das Team überzeuge 'mit Qualität, extremem Engagement und einer guten Ansprache auch Dritten gegenüber' lobt ein Mandant."

"Ohne jede Einschränkung empfehlenswert, lobt ein Mandant im Vertrags-, Gesellschafts-, Immobilien- u. Öffentl. Recht."

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Wer wir sind

Riverside Rechtsanwälte:
Unsere Welt dreht sich um Sie.

Riverside – das ist eine Kanzlei aus langjährig erfahrenen und spezialisierten Anwälten
mit Sitz in der Hamburger Innenstadt, die Sie in allen Fragen des Wirtschaftsrechts mit hoher Expertise beraten. Vor allem sehen wir uns als Ihre proaktiven und vorausdenkenden Partner, die mit klarem, lösungsorientierten Fokus und höchstem persönlichen Einsatz sowohl Ihre als auch die Interessen Ihres Unternehmens vertreten. Für uns sind Sie nicht nur ein "Mandant" – unser ganzes Handeln dreht sich um Sie. Wir machen Ihre Vorstellungen und Ziele zu unseren. Oder kurz: All about you. Wir lösen Ihr Problem. Mit unserer Beauftragung haben Sie mehr Zeit für sich, Ihre Familie, Freunde. Lebenszeit für schöne Momente.

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Eilantrag gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Verlegung des bestehenden Fernbahnhofs Hamburg-Altona erfolgreich

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht entschied am 15. August 2018 (Az. 1 Es 1/18.P), dass die Arbeiten zur Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses nicht fortgeführt werden dürfen.

Der bisher für den Fern- und Regionalverkehr genutzte Kopfbahnhof Hamburg-Altona soll durch einen im Bereich der jetzigen S-Bahn-Station Diebsteich neu zu errichtenden Durchgangsbahnhof ersetzt werden. Gegen den hierzu ergangenen Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes stellte eine Umweltvereinigung einen Eilantrag. Das OVG Hamburg hat dem Eilantrag stattgegeben.

Zur Begründung führt das OVG Hamburg aus, der Planfeststellungsbeschluss leide an einer unzureichenden Problembewältigung hinsichtlich der mit der Verlegung des Bahnhofs entfallenden Verladeeinrichtung für Autoreisezüge im bisher genutzten Kopfbahnhof Hamburg-Altona.

Ein gleichwertiger Ersatz sei im Planfeststellungsbeschluss nicht vorgesehen. Ein rechtzeitiger Ersatz sei weder zeitlich noch inhaltlich sichergestellt. Angesichts dieses Mangels der Planung bedurfte eine Reihe weiterer im Verfahren angesprochener Fragen zur Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses nach Auffassung des OVG Hamburg keiner abschließenden Beurteilung im Eilverfahren. Sie bleiben einer vertieften Prüfung im Hauptsacheverfahren vorbehalten.

Quelle: Pressemitteilung des OVG Hamburg v. 22.08.2018