JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien:

"Im Hamburger Markt behauptet sich die kleine Kanzlei innerhalb ihres breiten Beratungsspektrums v.a. im Gesellschaftsrecht erfolgreich. Ihrer überwiegend mittelständ. Klientel stand sie dabei zuletzt besonders oft bei Umstrukturierungen zur Seite."

"Die Tätigkeit für einige Start-ups nimmt kontinuierlich zu (...)."

"Das Team überzeuge 'mit Qualität, extremem Engagement und einer guten Ansprache auch Dritten gegenüber' lobt ein Mandant."

"Ohne jede Einschränkung empfehlenswert, lobt ein Mandant im Vertrags-, Gesellschafts-, Immobilien- u. Öffentl. Recht."

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Wer wir sind

Riverside Rechtsanwälte:
Unsere Welt dreht sich um Sie.

Riverside – das ist eine Kanzlei aus langjährig erfahrenen und spezialisierten Anwälten
mit Sitz in der Hamburger Innenstadt, die Sie in allen Fragen des Wirtschaftsrechts mit hoher Expertise beraten. Vor allem sehen wir uns als Ihre proaktiven und vorausdenkenden Partner, die mit klarem, lösungsorientierten Fokus und höchstem persönlichen Einsatz sowohl Ihre als auch die Interessen Ihres Unternehmens vertreten. Für uns sind Sie nicht nur ein "Mandant" – unser ganzes Handeln dreht sich um Sie. Wir machen Ihre Vorstellungen und Ziele zu unseren. Oder kurz: All about you. Wir lösen Ihr Problem. Mit unserer Beauftragung haben Sie mehr Zeit für sich, Ihre Familie, Freunde. Lebenszeit für schöne Momente.

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Karriere

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Auch einer vierköpfigen Familie muss keine Räumungsfrist gewährt werden, wenn diese ohne das Wissen der Vermieterin und ohne einen Mietvertrag zu haben, das Türschloss ausgewechselt und die Wohnung unrechtmäßig besetzt hat.

AG München, Urteil v. 25. April 2018, Az. 433 C 777/18

Das Amtsgericht München entschied, dass eine Räumungsfrist gem. § 721 ZPO nicht zu gewähren war. Das Interesse der Klägerin am Erlangen ihrer Wohnung überwiege das Interesse der Beklagten am Erhalt der Räumlichkeiten ganz erheblich. Das Erlangungsinteresse der Klägerin an ihrer 26,33 qm großen 1-Zimmer-Wohnung sei außerordentlich hoch. Die Klägerin habe keinen Mietvertrag mit den Beklagten geschlossen und habe ein erhebliches Interesse daran, die mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern wohl als überbelegt oder jedenfalls stärker belegt als für eine Wohnung solcher Größe üblich zu bezeichnende Wohnung zurückzuerhalten. Weiterhin verursachten die Beklagten nächtlichen Lärm und hätten einen Wasserschaden verursacht, was ebenfalls gegen die Gewährung einer Räumungsfrist spreche.

Quelle: Pressemitteilung des AG München Nr. 58/2018 v. 20. Juli 2018